BauPrüfV
INHALT
Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) Vom 12. Februar 2010
- Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) Vom 12. Februar 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich und Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 2 Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständige
- § 3 Voraussetzungen der Anerkennung
- § 4 Allgemeine Voraussetzungen
- § 5 Allgemeine Pflichten
- § 6 Anerkennungsverfahren
- § 7 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
- § 8 Führung der Bezeichnung Prüfingenieurin, Prüfingenieur, Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger
- § 9 Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung
- Zweiter Teil Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit; Prüfämter, Typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten
- Erster Abschnitt Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit
- Zweiter Abschnitt Prüfämter, Typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten
- Dritter Teil Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz
- § 16 Besondere Voraussetzungen
- § 17 Prüfungsausschuss
- § 18 Prüfungsverfahren
- § 18a Überprüfung des fachlichen Werdegangs
- § 18b Schriftliche Prüfung
- § 18c Mündliche Prüfung, Ergebnis der Prüfung
- § 18d Täuschungsversuch, Ordnungsverstöße, Rücktritt
- § 19 Aufgabenerledigung
- Vierter Teil Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen
- § 20 Besondere Voraussetzungen
- § 21 Fachrichtungen
- § 21a Fachgutachten
- § 22 Aufgabenerledigung
- Fünfter Teil Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
- § 23 Besondere Voraussetzungen
- § 24 Fachgutachten
- § 24a Beurteilung von Baugrundgutachten
- § 24b Schriftlicher Kenntnisnachweis
- § 25 Aufgabenerledigung
- Sechster Teil Vergütung
- Erster Abschnitt Vergütung für die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit
- Zweiter Abschnitt Vergütung für die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz
- Dritter Abschnitt Vergütung für die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen
- Vierter Abschnitt Vergütung für die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau
- Siebter Teil Ordnungswidrigkeiten
- § 36 Ordnungswidrigkeiten
- Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 37 Übergangsvorschriften
- § 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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