LGBG
INHALT
Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG) Vom 27. September 2021
- Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG) Vom 27. September 2021
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Menschen mit Behinderungen
- § 4 Barrierefreiheit
- § 5 Angemessene Vorkehrungen
- § 6 Diskriminierung
- § 7 Diskriminierungsverbot
- Abschnitt 2 Pflichten der öffentlichen Stellen
- § 8 Zusammenarbeit, Beteiligung, Unterstützung, Normenprüfung
- § 9 Frauen und Mädchen mit Behinderungen
- § 10 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
- § 11 Teilhabe in allen Lebensbereichen
- § 12 Sicherung der Mobilität
- § 13 Kommunikationsformen
- § 14 Gestaltung von Schriftstücken
- § 15 Leichte Sprache
- Abschnitt 3 Besondere Pflichten der Senats- und Bezirksverwaltungen
- § 16 Zentrale Steuerungsstelle - Focal Point
- § 17 Senatsverwaltungen
- § 18 Koordinierungsstellen
- § 19 Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltungen
- § 20 Berichtspflichten
- § 21 Bezirksverwaltungen
- Abschnitt 4 Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
- § 22 Berufung und Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- § 23 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- § 24 Berichtspflicht der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- § 25 Zusammensetzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
- § 26 Aufgaben des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
- § 27 Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
- Abschnitt 5 Bezirksbeauftragte und Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen
- § 28 Berufung und Rechtsstellung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- § 29 Aufgaben der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- § 30 Berufung und Aufgaben der Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen
- Abschnitt 6 Landesfachstelle für Barrierefreiheit und Schlichtungsstelle
- § 31 Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen
- § 32 Außerordentliches Klagerecht
- § 33 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 7 Förderung der Partizipation; Unabhängige Monitoringstelle
- § 34 Förderung der Partizipation
- § 35 Unabhängige Monitoringstelle
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