WSO
INHALT
WSO: Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
- WSO: Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung – WSO) Vom 30. Dezember 2009 (GVBl. 2010 S. 17, 227) BayRS 2236-5-1-K (§§ 1–46)
- Erster Teil Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- Zweiter Teil Aufnahme, Schulwechsel
- § 2 Voraussetzungen, Zeitpunkt
- § 3 Probeunterricht an drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
- § 4 Voraussetzungen
- § 5 Aufnahmeprüfung
- § 6 Nachholfrist und Probezeit
- § 7 Gastschülerinnen und Gastschüler
- § 8 Übertritt an eine andere Wirtschaftsschule
- Dritter Teil Schulbetrieb
- § 9 Klassen, andere Unterrichtsgruppen
- § 10 Höchstausbildungsdauer
- § 11 Stundentafeln, Distanzunterricht
- Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse
- § 12 Nachweise des Leistungsstands
- § 13 Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Schriftliche Hausarbeiten
- § 14 Stegreifaufgaben, mündliche und praktische Leistungen, fachliche Leistungstests
- § 15 Besprechung
- § 16 Bewertung der Leistungen
- § 17 Nachholung von Leistungsnachweisen
- § 18 Bildung der Jahresfortgangsnote
- § 19 Entscheidung über das Vorrücken
- § 20 Vorrücken auf Probe
- § 21 Nachprüfung
- § 22 Überspringen einer Jahrgangsstufe
- § 23 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt
- § 24 Verbot des Wiederholens
- § 25 Zwischen- und Jahreszeugnisse
- § 26 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
- Fünfter Teil Prüfungen
- § 27 Prüfungsausschuss
- § 28 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
- § 29 Schriftliche Prüfung
- § 30 Mündliche Prüfung
- § 31 Praktische Prüfung
- § 32 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 33 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
- § 34 Notenausgleich
- § 35 Abschlusszeugnis
- § 36 Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 37 Verhinderung an der Teilnahme
- § 38 Nachholung der Abschlussprüfung
- § 39 Unterschleif
- § 40 Allgemeines
- § 41 Zulassung
- § 42 Prüfungsgegenstände und Prüfungsverfahren
- § 43 Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten
- § 44 Zusätzliche Regelungen für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen
- § 45 Ergänzungsprüfungen
- Sechster Teil Schlussvorschriften
- § 46 Inkrafttreten
- Stundentafel für die vierstufige Wirtschaftsschule mit Vorklasse
- Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der vierstufigen Wirtschaftsschule
- Stundentafel für die dreistufige Wirtschaftsschule
- Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der dreistufigen Wirtschaftsschule
- Stundentafel für die zweistufige Wirtschaftsschule
- Ergänzende Stundentafel in den bilingualen Zügen der zweistufigen Wirtschaftsschule
- Stundentafel mit Lehrereinsatz für die vierstufige Wirtschaftsschule im Kooperationsmodell
- Stundentafel mit Lehrereinsatz für die dreistufige Wirtschaftsschule im Kooperationsmodell
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