Anerkennung von Wildparken
INHALT
Anerkennung von Wildparken
- Anerkennung von Wildparken
- I. Als Wildparke sind vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anerkannt:
- 1. im Regierungsbezirk Oberbayern:
- 1.1
- 1.2
- 1.3
- 1.4
- 1.5
- 2. im Regierungsbezirk Oberpfalz:
- 2.1
- 2.2
- 3. im Regierungsbezirk Oberfranken:
- 3.1
- 3.2
- 3.3
- 3.4
- 4. im Regierungsbezirk Unterfranken:
- 4.1
- 4.2
- 4.3
- 5. im Regierungsbezirk Schwaben:
- 5.1
- 6. Folgende Bekanntmachungen werden aufgehoben:
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