Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze
INHALT
Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze
- Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze
- I.
- 1 Beteiligung der für den Vollzug der Wassergesetze zuständigen Behörden bei Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung
- 2 Betriebsplanzulassungsverfahren
- 2.1 Grundsätzliches
- 2.1.1
- 2.1.2
- 2.2 Bohrungen
- 2.2.1 Bohrung als wasserrechtlicher Benutzungstatbestand
- 2.2.2 Betriebsplanpflicht von Bohrungen nach § 127 BBergG
- 2.2.3 Bohranzeigen von Bohrungen über 100 m Tiefe
- 3 Wasserrechtliche Verfahren
- 3.1 Gewässerbenutzungen
- 3.2
- 3.3
- 3.4 Gewässerausbau
- 4 Sonstige Zusammenarbeit zwischen den Bergämtern und den für den Vollzug der Wassergesetze zuständigen Behörden
- 4.1
- 4.2
- 4.3
- II.
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