Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten
INHALT
Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten
- Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten
- I.
- II.
- III.
- Anlage Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten
- I. Kosten in gerichtlichen Verfahren bei Verweisung eines Verfahrens an ein anderes Gericht
- II. Vergütungen der in gerichtlichen Verfahren im Wege der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe oder nach § 138 FamFG beigeordneten Rechtsanwälte sowie der nach § 73a Abs. 1 Satz 3 SGG, § 142 Abs. 2 Satz 1 FGO oder § 166 Abs. 1 Satz 2 VwGO beigeordneten Prozessvertreter bei Verweisung eines Verfahrens an ein anderes Gericht
- III. Auslagen bei Inanspruchnahme der Amtshilfe von Behörden
- IV. Abgabe eines Verfahrens, Erstattungsverzicht
- V. Reiseentschädigung und Vorschüsse
- VI. Gerichtsvollzieherkosten
- VII. Geltungsbereich
- VIII. Schlussbestimmungen
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