Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Arch...
INHALT
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung Vom 22. Januar/6. Februar 1986 (Art. 1–4)
- Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Einbeziehung der angestellten und baugewerblich tätigen Architekten des Landes Niedersachsen in die Bayerische Architektenversorgung Vom 22. Januar/6. Februar 1986 (Art. 1–4)
- Art. 1 Mitgliedschaft
- Art. 2 Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 2a Übergangsbestimmungen
- Art. 3 Kündigung des Staatsvertrags
- Art. 4 Inkrafttreten
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