Richtlinie zur Förderung der Bienenhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse
INHALT
Richtlinie zur Förderung der Bienenhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse
- Richtlinie zur Förderung der Bienenhaltung, insbesondere zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse
- Teil 1 EU-kofinanzierte Maßnahmen
- 1. Zweck der Zuwendung
- 2. Gegenstand der Zuwendung
- 2.1 Fortbildungen für Imker durch Vereine
- 2.2 Investive Maßnahmen von Imkern
- 3. Ausschluss von Maßnahmen
- 4. Zuwendungsempfänger
- 5. Weiterleitung der Zuwendung
- 6. Zuwendungsvoraussetzungen
- 6.1 Meldung der Völkerzahlen
- 6.2 Fortbildungen nach Nr. 2.1
- 6.3 Investive Maßnahmen nach Nr. 2.2
- 7. Art und Höhe der Zuwendung
- 7.1 Art der Zuwendung
- 7.2 Höhe der Zuwendung
- 7.2.1 Technische Hilfe für die Imker – Fortbildungen der Imker durch Vereine
- 7.2.2 Technische Hilfe für die Imker – Investive Maßnahmen in der Bienenhaltung
- 7.3 Zweckbindung
- Teil 2 Landesmaßnahmen
- 8. Zweck der Zuwendung
- 9. Gegenstand der Zuwendung
- 9.1 Belegstellen
- 9.2 Standbesuche
- 9.3 Imkern auf Probe
- 9.4 Imkern an Schulen
- 9.5 Öko-Imkern
- 10. Antragsteller, Zuwendungsempfänger
- 11. Weiterleitung
- 12. Zuwendungsvoraussetzungen
- 12.1 Betrieb von Belegstellen nach Nr. 9.1
- 12.2 Standbesuche zur Vorbeuge und Bekämpfung von Bienenkrankheiten nach Nr. 9.2
- 12.3 Imkern auf Probe nach Nr. 9.3
- 12.4 Imkern an Schulen nach Nr. 9.4
- 12.5 Teilnahme am Kontrollverfahren gemäß EG-Öko-Verordnung nach Nr. 9.5
- 13. Art und Höhe der Zuwendung
- 13.1 Art der Zuwendung
- 13.2 Höhe der Zuwendung
- Teil 3 Allgemeine Bestimmungen
- 14. Bewilligungsbehörde
- 15. Verfahren
- 15.1 Förderzeitraum
- 15.2 Antragstellung
- 15.3 Maßnahmebeginn
- 15.4 Verwendungsnachweis/Zahlungsantrag und Bewilligung
- 15.5 Mehrfachförderung
- 15.6 Kontrollen
- 15.7 Förderausschluss bei falschen Angaben
- 15.8 Prüfungsrechte
- 16. Rechtsgrundlage für Aufhebung und Rückforderung
- 17. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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