VV-FachV-StF
INHALT
VV-FachV-StF: Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz
- VV-FachV-StF: Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz
- 1. Zuständigkeit und Verfahren (§ 49 FachV-StF)
- 2. Teilnahme
- 3. Inhalt und Dauer der Maßnahmen
- 4. Teilnahmenachweis
- 5. Übergangsregelung für Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (mQ14) begonnen haben
- 6. Beteiligung und Genehmigung
- 6.1 Beteiligung
- 6.2 Genehmigung
- 7. Geltung
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