Freizeitausgleich wegen Inanspruchnahme durch Rufbereitschaft für verbeamtete Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika in Bayern
DE - Landesrecht Bayern

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Freizeitausgleich wegen Inanspruchnahme durch Rufbereitschaft für verbeamtete Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika in Bayern

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