Ermittelter Anteilsbetrag an der vollen Gebührenhöhe für die Berechnung nach § 29a Abs. 3 DVAsyl für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019
DE - Landesrecht Bayern

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Ermittelter Anteilsbetrag an der vollen Gebührenhöhe für die Berechnung nach § 29a Abs. 3 DVAsyl für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019

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