Anerkennung von nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 des Einigungsvertrags
INHALT
Anerkennung von nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 des Einigungsvertrags
- Anerkennung von nach Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR abgeschlossenen Ausbildungen in Erzieherberufen gemäß Art. 37 des Einigungsvertrags
- 1. Berufsbezeichnung
- 2. Anerkennung im Teilbereich
- 3. Sonstige Anerkennungen
- 3.1
- 3.2
- 3.3
- 3.4
- 4. Erwerb der Anerkennung als Erzieher
- 4.1 Dauer
- 4.2 Organisation
- 4.3 Zuständige Fachakademie für Sozialpädagogik
- 4.4 Inhalte des Unterrichts an der Fachakademie
- 4.5 Kolloquium
- 4.6 Staatliche Anerkennung
- 5. Geltungsbereich der Anerkennungen
- 5.1
- 5.2
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