Gemeinsame Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen über den Schutz der Urs... (0.232.111.141)
Gemeinsame Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung und zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
- Gemeinsame Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung und zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
- Kapitel I: Einleitende und allgemeine Bestimmungen
- Regel 1 Begriffsbestimmungen
- Regel 2 Berechnung der Fristen
- Regel 2 bis ² Entschuldigung von Fristüberschreitungen
- Regel 3 Arbeitssprachen
- Regel 4 Zuständige Behörde
- Kapitel II: Gesuch und internationale Registrierung
- Regel 5 Erfordernisse bezüglich des Gesuchs
- Regel 6 Nicht vorschriftsmässige Gesuche
- Regel 7 Eintragung in das internationale Register
- Regel 7 bis Datum der internationalen Registrierung gemäss der Akte von 1967 und Datum ihrer Wirksamkeit
- Regel 8 Gebühren
- Kapitel III: Schutzverweigerung und sonstige Massnahmen in Bezug auf internationale Registrierungen
- Regel 9 Schutzverweigerung
- Regel 10 Nicht vorschriftsmässige Mitteilung der Schutzverweigerung
- Regel 11 Rücknahme der Schutzverweigerung
- Regel 12 Schutzgewährung
- Regel 13 Ungültigerklärung der Wirksamkeit einer internationalen Registrierung in einer Vertragspartei
- Regel 14 Übergangsfrist zugunsten Dritter
- Regel 15 Änderungen
- Regel 16 Schutzverzicht
- Regel 17 Löschung der internationalen Registrierung
- Regel 18 Berichtigungen im internationalen Register
- Kapitel IV: Verschiedenes
- Regel 19 Veröffentlichung
- Regel 20 Auszüge aus dem internationalen Register und sonstige Auskünfte des Internationalen Büros
- Regel 21 Unterschrift
- Regel 22 Datum des Versands verschiedener Mitteilungen
- Regel 23 Arten der Benachrichtigung durch das Internationale Büro
- Regel 24 Verwaltungsvorschriften
- Regel 25 Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen