SeilbV BW
INHALT
Verordnung des Verkehrsministeriums über Sachverständige für Schleppaufzüge Vom 26. Juli 1985
- Verordnung des Verkehrsministeriums über Sachverständige für Schleppaufzüge Vom 26. Juli 1985
- 1. ABSCHNITT Amtlich anerkannte Sachverständige
- § 1 Allgemeines
- § 2 Anerkennung
- § 3 Pflichten des Sachverständigen
- § 4 Aufzeichnungen, Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 5 Meldungen an die Aufsichtsbehörde
- 2. ABSCHNITT Organisation der technischen Überwachung
- § 6 Anerkannte technische Überwachungsorganisationen
- § 7 Jahresabrechnung
- § 8 Entziehung der Anerkennung
- 3. ABSCHNITT Aufsicht
- § 9 Aufsichtsbehörden
- § 10 Überwachung
- 4. ABSCHNITT Inkrafttreten
- § 11
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