LWAltHilfG§ 41Abs1uaV BW
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Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt über die zuständige Stelle nach § 41 Abs. 1 Buchstabe e, § 42 Abs. 4 und 6 Satz 1 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte Vom 8. Juli 1974
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