L-BGG-DVO
INHALT
Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO)
- Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO)
- ABSCHNITT 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- ABSCHNITT 2 Erklärung zur Barrierefreiheit
- § 3 Inhalt der Erklärung
- § 4 Erstellung der Erklärung
- § 5 Format der Erklärung
- § 6 Aktualisierung der Erklärung
- § 7 Auffindbarkeit der Erklärung
- § 8 Bearbeitung von Mitteilungen und Anfragen
- ABSCHNITT 3 Überwachungsverfahren
- § 9 Überwachungsstelle
- § 10 Aufgaben der Überwachungsstelle
- § 11 Überwachungsmethoden
- § 12 Überwachungszeitraum
- § 13 Auswahl
- § 14 Information über die Überwachungsergebnisse
- ABSCHNITT 4 Berichterstattung
- § 15 Berichtende Stelle
- § 16 Berichtszeitraum
- § 17 Inhalt des Berichts
- § 18 Format und Veröffentlichung des Berichts
- ABSCHNITT 5 Schlussbestimmungen
- § 19 Übergangsregelungen
- § 20 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Mustererklärung
- ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
- Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, zum Beispiel Webseite(n) oder mobile Anwendung(en)2 , für die die Erklärung gilt]. 1.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen3 a)
- Diese [Webseite(n)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.7 2.
- Nicht barrierefreie Inhalte8
- [Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.] 3.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum11 ] überprüft. 4.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
- [Nennen und verlinken Sie die Kontaktdaten der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.] 5.
- Durchsetzungsverfahren
- Fußnoten
- Anlage 2
- Hinweise zum Überwachungsverfahren 1.
- Allgemeines
- Begriffsbestimmung
- Vertiefte Überwachungsmethode 3.1
- Vereinfachte Überwachungsmethode 4.1
- Größe der Stichproben
- Auswahl der Stichprobe der Webseiten 6.1
- Auswahl der Stichproben der mobilen Anwendungen 7.1
- Erneute Prüfung im Rahmen von Stichproben
- Anlage 3
- Hinweise zur Berichterstattung 1.
- Zusammenfassung des Berichts
- Der Bericht enthält eine Zusammenfassung seines Inhalts. 2.
- Beschreibung der Überwachungstätigkeit
- Der Bericht enthält eine Beschreibung der nach Anlage 2 durchgeführten Überwachungstätigkeiten, deutlich getrennt nach Webseiten und mobilen Anwendungen, sowie die sich aus § 17 L-BGG-DVO und den Nummern 3 bis 7 ergebenden Informationen. 3.
- Allgemeine Angaben
- Angaben zur Repräsentativität und Verteilung der Stichproben nach den Nummern 6 und 7 der Anlage 2. 4.
- Zusammensetzung der Stichproben
- die Zahl der im Überwachungszeitraum überwachten Webseiten und mobilen Anwendungen, die schon im vorangegangenen Überwachungszeitraum erfasst wurden nach Nummer 8 zu Anlage 2. 5.
- Korrelation mit den für das Überwachungsverfahren verwendeten Normen, technischen Spezifikationen und Instrumenten
- die Einzelheiten zu den eingesetzten Werkzeugen und durchgeführten Prüfungen und die Angabe, ob die Benutzerfreundlichkeit geprüft wurde. 6.
- Ergebnis der Überwachung
- die Entwicklung der Barrierefreiheit der überwachten Webseiten und mobilen Anwendungen insgesamt von einem Überwachungszeitraum bis zum nächsten, soweit möglich. 7.
- Inanspruchnahme des Durchsetzungsverfahrens
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