QuaPrO-ftS
INHALT
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Qualifizierung und Prüfung zum Erwerb der forsttechnischen Sachkunde (Qualifizierungs- und Prüfungsordnung forsttechnische Sachkunde - QuaPrO-ftS) Vom 18. Februar 2020
- Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Qualifizierung und Prüfung zum Erwerb der forsttechnischen Sachkunde (Qualifizierungs- und Prüfungsordnung forsttechnische Sachkunde - QuaPrO-ftS) Vom 18. Februar 2020
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Beginn, Dauer
- § 3 Inhalt und Struktur
- § 4 Qualifizierungsabschnitte
- § 5 Qualifizierungsbausteine
- § 6 Qualifizierungs-, Zulassungs- und Prüfungsbehörde, Zuständigkeiten
- § 7 Zulassungsvoraussetzungen
- § 8 Einstellungsverfahren
- § 9 Rechtsstellung der Teilnehmenden
- § 10 Verlängerung des Qualifizierungsprogramms
- § 11 Qualifizierung in Teilzeit
- § 12 Bewertung
- § 13 Prüfung im Qualifizierungsabschnitt periodische Betriebsplanung
- § 14 Nachteilsausgleich
- § 15 Rücktritt, Fernbleiben
- § 16 Feststellung des Gesamtergebnisses des Qualifizierungsprogramms
- § 17 Prüfungsakten
- § 18 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Hinweise zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Teilnahme am Qualifizierungsprogramm zum Erwerb der forsttechnischen Sachkunde
- Diese Hinweise sind nach dem Schema der „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgebaut. Die Untersuchung sollte sich im Hinblick auf eine vernünftige Kosten-Nutzen-Relation auf die eingehende Erhebung der Vorgeschichte (Kranken- und Berufsanamnese), eine gründliche körperliche Untersuchung und eine Funktionsdiagnostik beschränken, wie sie auch in einer Allgemeinpraxis durchgeführt werden können. 1.
- Anwendungsbereich
- Nachstehende Hinweise geben Anhaltspunkte für eine gezielte arbeitsmedizinische Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung vor Beginn des Qualifizierungsprogramms zum Erwerb der forsttechnischen Sachkunde. 2.
- Gefahrenquellen
- ###TABLE### 3.
- Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung 3.1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
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