2BKKaufVO
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) Vom 25. August 2015
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik (2BKKaufVO) Vom 25. August 2015
- ABSCHNITT 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zweck der Ausbildung
- § 3 Dauer und Gliederung der Ausbildung, Berufsbezeichnung
- § 4 Bildungsplan, Stundentafel
- § 5 Maßgebende Fächer, Kernfächer
- § 6 Zentrale Klassenarbeit
- ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren und Probezeit
- § 7 Aufnahmevoraussetzungen
- § 8 Aufnahmeantrag
- § 9 Auswahlverfahren
- § 10 Probezeit
- ABSCHNITT 3 Versetzung
- § 11 Voraussetzungen
- § 12 Wiederholung, Entlassung
- ABSCHNITT 4 Abschlussprüfung
- § 13 Zweck der Abschlussprüfung
- § 14 Teile der Abschlussprüfung
- § 15 Abnahme der Abschlussprüfung
- § 16 Anmeldenoten, Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 17 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 18 Schriftliche Prüfung
- § 19 Mündliche Prüfung
- § 20 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 21 Zeugnis
- § 22 Wiederholung der Abschlussprüfung, Entlassung
- § 23 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 24 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- ABSCHNITT 5 Zusatzunterricht und Zusatzprüfung zum Erwerb des schulischen Berufsabschlusses
- § 25 Allgemeines
- § 26 Zulassung zur Zusatzprüfung
- § 27 Durchführung der Zusatzprüfung
- § 28 Zeugnis des schulischen Berufsabschlusses
- ABSCHNITT 6 Prüfung für Schulfremde
- § 29 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- § 30 Zeitpunkt
- § 31 Meldung
- § 32 Voraussetzung für die Zulassung
- § 33 Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
- § 34 Durchführung der Schulfremdenprüfung
- Anlage 1
- Fußnoten
- Anlage 2
- Fußnoten
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