AufbGymAufnO BW 2005
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium der dreijährigen Aufbauform sowie in die allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien der sechs- und siebenjährigen Aufbauform (Aufnahmeordnung für das allgemein bildende dreijährige Aufbaugymnasium und für die allgemein bildenden und beruflichen sechs- und siebenjährigen Aufbaugymnasien) Vom 6. September 2005
- Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium der dreijährigen Aufbauform sowie in die allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien der sechs- und siebenjährigen Aufbauform (Aufnahmeordnung für das allgemein bildende dreijährige Aufbaugymnasium und für die allgemein bildenden und beruflichen sechs- und siebenjährigen Aufbaugymnasien) Vom 6. September 2005
- § 1 Aufnahmevoraussetzungen der allgemein bildenden dreijährigen Aufbaugymnasien
- § 2 Aufnahmevoraussetzungen der allgemein bildenden und beruflichen sechs- und siebenjährigen Aufbaugymnasien
- § 3 Anmeldung
- § 4 Aufnahme
- § 5 Inkrafttreten
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