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INHALT
Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs Vom 19. Juli 2022
- Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a des Baugesetzbuchs Vom 19. Juli 2022
- § 1 Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt
- § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Begründung
- Begründung
- A. Allgemeiner Teil
- I. Zielsetzung
- II. Wesentlicher Inhalt
- III. Alternativen
- IV. Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung
- V. Kosten für die öffentlichen Haushalte und für Private, Erfüllungsaufwand
- VI. Finanzielle Auswirkungen
- B. Besonderer Teil
- I. Ausgangslage
- II. Voraussetzungen gemäß § 201a Sätze 3 und 4 BauGB
- III. Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg
- C. Einzelbegründung
- Anlage 1
- Erläuterung:
- Anlage 2
- Anlage 3
- Erläuterung:
- Fußnoten
- Anlage 4
- Erläuterung:
- Anlage 5
- Anlage 6
- Erläuterung: Der Indikator ist auch dann erfüllt, wenn die absolute Höhe der Angebotsmiete 2017/2018 nach Indikator 4 über dem dortigen Landesdurchschnitt liegt und die absolute Höhe der Vergleichsmiete 2017/2018 nach Indikator 5 über dem dortigen Landesdurchschnitt liegt.
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