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AuftrVerwahrV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg
05.10.1992
INHALT
Verordnung der Landesregierung über die Verwahrung von Unterlagen in den Staatsarchiven im Auftrag der abgebenden Stellen (Auftragsverwahrungsverordnung) Vom 6. Oktober 1992
Verordnung der Landesregierung über die Verwahrung von Unterlagen in den Staatsarchiven im Auftrag der abgebenden Stellen (Auftragsverwahrungsverordnung) Vom 6. Oktober 1992
§ 1 Verwahrung vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen
§ 2 Inkrafttreten
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
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