OBAS
INHALT
Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
- Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)
- § 1 Ziel und Gegenstand der Verordnung
- § 2 (Fn 4) Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
- § 3 (Fn 5) Entscheidung über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
- § 4 (Fn 4) Bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung
- § 4a (Fn 6) Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Grundschulen
- § 4b (Fn 6) Sonderregelung für den Erwerb des Lehramts an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- § 5 Grundlage der Ausbildung; Beendigung der Ausbildung
- § 6 Dienstort; Ausbildungsbehörde
- § 7 Dauer
- § 8 (Fn 7) Ausbildungsziel
- § 9 (Fn 2) Ausbildung
- § 10 Verantwortung für die Ausbildung
- § 11 (Fn 8) Ausbildungsaufgaben der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Schulen
- § 12 (Fn 9) Zweck und Verfahren der Prüfung
- § 13 (Fn 2) Besondere Prüfung in Bildungswissenschaften
- § 14 (Fn 10) Schwerbehinderung
- § 15 (Fn 10) Ersatzschulen
- § 16 (Fn 3) Inkrafttreten
- Fussnoten
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