Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1 –VAP U 2.1
    DE - Landesrecht NRW

    INHALT

    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des umwelttechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1 –VAP U 2.1)

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