LVOFeu
INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu)
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (LVOFeu)
- § 1 Laufbahnverordnung, Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes
- § 2 Ausbilderinnen und Ausbilder
- § 3 Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 4 Vorbereitungsdienst
- § 5 Laufbahnprüfung
- § 6 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
- § 7 Probezeit
- § 8 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 9 Vorbereitungsdienst
- § 10 Laufbahnprüfung
- § 11 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
- § 12 Probezeit
- § 13 (Fn 2) Aufstieg von Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
- § 14 (Fn 2) Beschränkter prüfungsfreier Aufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 11
- § 15 Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 16 (Fn 3) Vorbereitungsdienst
- § 17 Laufbahnprüfung
- § 18 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
- § 19 Probezeit
- § 20 (Fn 3) Berufliche Entwicklung in der Laufbahngruppe 2
- § 21 Prüfungsfreie Verleihung eines Amtes bis zur Besoldungsgruppe A 14
- § 22 Übergangsregelung
- § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Fussnoten
Feedback