OWiG
INHALT
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt
- Geltungsbereich
- § 1 Begriffsbestimmung
- § 2 Sachliche Geltung
- § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
- § 4 Zeitliche Geltung
- § 5 Räumliche Geltung
- § 6 Zeit der Handlung
- § 7 Ort der Handlung
- Zweiter Abschnitt
- Grundlagen der Ahndung
- § 8 Begehen durch Unterlassen
- § 9 Handeln für einen anderen
- § 10 Vorsatz und Fahrlässigkeit
- § 11 Irrtum
- § 12 Verantwortlichkeit
- § 13 Versuch
- § 14 Beteiligung
- § 15 Notwehr
- § 16 Rechtfertigender Notstand
- Dritter Abschnitt
- Geldbuße
- § 17 Höhe der Geldbuße
- § 18 Zahlungserleichterungen
- Vierter Abschnitt
- Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
- § 19 Tateinheit
- § 20 Tatmehrheit
- § 21 Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit
- Fünfter Abschnitt
- Einziehung von Gegenständen
- § 22 Einziehung von Gegenständen
- § 23 Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
- § 24 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 25 Einziehung des Wertersatzes
- § 26 Wirkung der Einziehung
- § 27 Selbständige Anordnung
- § 28 Entschädigung
- § 29 Sondervorschrift für Organe und Vertreter
- Sechster Abschnitt
- Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- § 29a Einziehung des Wertes von Taterträgen
- § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Siebenter Abschnitt
- Verjährung
- § 31 Verfolgungsverjährung
- § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung
- § 33 Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
- § 34 Vollstreckungsverjährung
- Zweiter Teil
- Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt
- Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
- § 36 Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
- § 37 Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
- § 38 Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten
- § 39 Mehrfache Zuständigkeit
- § 40 Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft
- § 41 Abgabe an die Staatsanwaltschaft
- § 42 Übernahme durch die Staatsanwaltschaft
- § 43 Abgabe an die Verwaltungsbehörde
- § 44 Bindung der Verwaltungsbehörde
- § 45 Zuständigkeit des Gerichts
- Zweiter Abschnitt
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
- § 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- § 48
- § 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
- § 49a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- § 49b Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 49c Dateiregelungen
- § 49d Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte
- § 50 Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
- § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde
- § 52 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Dritter Abschnitt
- Vorverfahren
- I.
- Allgemeine Vorschriften
- § 53 Aufgaben der Polizei
- § 54
- § 55 Anhörung des Betroffenen
- II.
- Verwarnungsverfahren
- § 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
- § 57 Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes
- § 58 Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung
- III.
- Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 59 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten
- § 60 Verteidigung
- § 61 Abschluß der Ermittlungen
- § 62 Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
- IV.
- Verfahren der Staatsanwaltschaft
- § 63 Beteiligung der Verwaltungsbehörde
- § 64 Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit
- Vierter Abschnitt
- Bußgeldbescheid
- § 65 Allgemeines
- § 66 Inhalt des Bußgeldbescheides
- Fünfter Abschnitt
- Einspruch und gerichtliches Verfahren
- I.
- Einspruch
- § 67 Form und Frist
- § 68 Zuständiges Gericht
- § 69 Zwischenverfahren
- § 70 Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs
- II.
- Hauptverfahren
- § 71 Hauptverhandlung
- § 72 Entscheidung durch Beschluß
- § 73 Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
- § 74 Verfahren bei Abwesenheit
- § 75 Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung
- § 76 Beteiligung der Verwaltungsbehörde
- § 77 Umfang der Beweisaufnahme
- § 77a Vereinfachte Art der Beweisaufnahme
- § 77b Absehen von Urteilsgründen
- § 78 Weitere Verfahrensvereinfachungen
- III.
- Rechtsmittel
- § 79 Rechtsbeschwerde
- § 80 Zulassung der Rechtsbeschwerde
- § 80a Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte
- Sechster Abschnitt
- Bußgeld- und Strafverfahren
- § 81 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren
- § 82 Bußgelderkenntnis im Strafverfahren
- § 83 Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Siebenter Abschnitt
- Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 84 Wirkung der Rechtskraft
- § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 86 Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren
- Achter Abschnitt
- Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen
- § 87 Anordnung der Einziehung
- § 88 Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Neunter Abschnitt
- Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
- § 89 Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
- § 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides
- § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
- § 92 Vollstreckungsbehörde
- § 93 Zahlungserleichterungen
- § 94 Verrechnung von Teilbeträgen
- § 95 Beitreibung der Geldbuße
- § 96 Anordnung von Erzwingungshaft
- § 97 Vollstreckung der Erzwingungshaft
- § 98 Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende
- § 99 Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
- § 100 Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung
- § 101 Vollstreckung in den Nachlaß
- § 102 Nachträgliches Strafverfahren
- § 103 Gerichtliche Entscheidung
- § 104 Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
- Zehnter Abschnitt
- Kosten
- I.
- Verfahren der Verwaltungsbehörde
- § 105 Kostenentscheidung
- § 106 Kostenfestsetzung
- § 107 Gebühren und Auslagen
- § 108 Rechtsbehelf und Vollstreckung
- II.
- Verfahren der Staatsanwaltschaft
- § 108a
- III.
- Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs
- § 109
- IV.
- Auslagen des Betroffenen
- § 109a
- Elfter Abschnitt
- Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
- § 110
- Zwölfter Abschnitt
- Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- § 110a Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
- § 110b Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung
- § 110c Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung für Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- Dritter Teil
- Einzelne Ordnungswidrigkeiten
- Erster Abschnitt
- Verstöße gegen staatliche Anordnungen
- § 111 Falsche Namensangabe
- § 112 Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans
- § 113 Unerlaubte Ansammlung
- § 114 Betreten militärischer Anlagen
- § 115 Verkehr mit Gefangenen
- Zweiter Abschnitt
- Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
- § 116 Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
- § 117 Unzulässiger Lärm
- § 118 Belästigung der Allgemeinheit
- § 119 Grob anstößige und belästigende Handlungen
- § 120 Verbotene Ausübung der Prostitution
- § 121 Halten gefährlicher Tiere
- § 122 Vollrausch
- § 123 Einziehung, Unbrauchbarmachung
- Dritter Abschnitt
- Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
- § 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
- § 125 Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
- § 126 Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
- § 127 Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
- § 128 Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
- § 129 Einziehung
- Vierter Abschnitt
- Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen
- § 130
- Fünfter Abschnitt
- Gemeinsame Vorschriften
- § 131
- Vierter Teil
- Schlußvorschriften
- § 132 Einschränkung von Grundrechten
- § 133 Übergangsvorschriften
- § 134 Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigungen
- § 135
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