SÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG)
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Betroffener Personenkreis
- § 3 Zuständigkeit
- § 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung beim materiellen Geheimschutz
- § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6 Rechte der an der Sicherheitsüberprüfung beteiligten Personen
- Zweiter Abschnitt
- Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
- § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 11 Datenerhebung
- § 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- Dritter Abschnitt
- Verfahren
- § 13 Sicherheitserklärung
- § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 15b Durchgängige Anzeigepflicht
- § 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 17 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- Vierter Abschnitt
- Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
- § 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- § 20 Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen
- § 21 Übermittlung und Zweckbindung
- § 22 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Fünfter Abschnitt
- Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich
- § 24 Anwendungsbereich
- § 25 Zuständigkeit
- § 25a Meldung von sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
- § 26 Sicherheitserklärung
- § 27 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 27a Einsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle
- § 28 Aktualisierung
- § 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 30 Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
- § 31 Datenverarbeitung in Dateisystemen
- Sechster Abschnitt
- Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften
- § 32 Reisebeschränkungen
- § 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
- § 34 Verordnungsermächtigung
- § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes
- § 36a Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 37 Strafvorschriften
- § 38 Bußgeldvorschriften
- § 39 Übergangsvorschrift