Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²²
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ⁴⁵ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁶⁸ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁷⁰ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁸¹ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁹⁰ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ¹⁰¹
- Art. 10 a ¹⁰⁵ Güter zur Fertigstellung von Flüssigerdgas- und Rohöl-Projekten ¹⁰⁶
- Art. 11 ¹⁰⁹ Güter und Software für den Energiesektor ¹¹⁰
- Art. 11 a ¹¹⁸ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹⁴³
- Art. 12 a ¹⁴⁴ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 12 a bis ¹⁴⁶ Kauf und Einfuhr von Erdölerzeugnissen aus Drittstaaten
- Art . 12 b ¹⁴⁸ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹⁵² Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 12 d ¹⁵³ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Schiffen
- Art. 12 e ¹⁵⁵ Kauf und Einfuhr von Flüssigerdgas
- Art. 12 f ¹⁵⁷ Weiterverladung von Flüssigerdgas
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹⁶⁰ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹⁶⁴ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹⁷¹ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹⁸² Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹⁸³
- Art. 14 e ¹⁸⁵ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 e bis ¹⁹⁰ Kulturgüter aus der Ukraine
- Art. 14 f ¹⁹¹ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Wiederausfuhr von Gütern ¹⁹²
- Art. 14 g ¹⁹⁵ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnissen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ²³⁸ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ²⁴⁵ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ²⁵⁴ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ²⁵⁷
- Art. 24 ²⁶⁰ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ²⁶⁴ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 a bis ²⁷⁸ Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit den Erdgas‑Pipelines Nord Stream und Nord Stream 2
- Art. 24 b ²⁷⁹ Verbot von Transaktionen mit Klägern russischer Schiedsverfahren
- Art. 24 c ²⁸⁰ Verbot von Transaktionen mit gewissen Banken und Organisationen, die den Zweck der Sanktionen untergraben ²⁸¹
- Art. 24 d ²⁸³ Verbot von Transaktionen mit Häfen, Schleusen und Flughäfen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 ²⁸⁷ Verbot von Transaktionen und Kofinanzierungen mit dem Russian Direct Investment Fund
- Art. 27 ²⁸⁸ Verbot von Transaktionen mit bestimmten Banken
- Art. 27 a ²⁸⁹ Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²⁹¹ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²⁹² Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²⁹⁴ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ³⁰¹ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ³⁰⁸ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ³¹³ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ³¹⁴
- Art. 28 f ³⁴³ Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- Art. 28 g ³⁴⁴ Verbot der Annahme von Zuwendungen der russischen Regierung
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ³⁴⁶ Luftverkehr
- Art. 29 b ³⁵⁹ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ³⁶⁰ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 d ³⁶⁵ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Entscheidungen russischer Gerichte
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ³⁷³ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ³⁸⁰ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ³⁸¹
- Art. 30 c bis ³⁸⁶ Ausnahmen vom Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 c ter ³⁸⁷ Ausnahmen vom Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 30 c quater ³⁸⁸ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen und Kofinanzierungen mit dem Russian Direct Investment Fund
- Art. 30 c quinquies ³⁸⁹ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit bestimmten Banken
- 4 b . Abschnitt: ³⁹⁰ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ³⁹¹ Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 4 d . Abschnitt: ³⁹² Schadenersatz und Schutz für Schweizer Personen und Organisationen
- Art. 30 f
- 4 e . Abschnitt: ⁴⁰¹ Bestimmungen im Zusammenhang mit Verfahren zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten
- Art. 30 g Keine Anerkennung und keine Vollstreckung von Urteilen und Sanktionen sowie Ablehnung von Rechtshilfegesuchen
- Art. 30 h Schadenersatzanspruch der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ⁴⁰⁸ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ⁴¹¹ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴⁵³
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ⁴⁵⁴
- Anhang 2 ⁴⁵⁵
- Endempfänger, die Restriktionen unterliegen ⁴⁵⁶
- Anhang 3 ⁴⁵⁷
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ⁴⁵⁹
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ⁴⁶⁰
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 5a ⁴⁶¹
- Software für den Energiesektor
- Anhang 6 ⁴⁶²
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ⁴⁶³
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ⁴⁶⁴
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁴⁶⁵
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶⁶
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶⁷
- Anhang 11 ⁴⁶⁸
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁶⁹
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁷⁰
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁷¹
- Anhang 14 ⁴⁷²
- Banken, die einem Transaktionsverbot unterliegen ⁴⁷³
- Anhang 14a ⁴⁷⁴
- Banken, Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁴⁷⁵
- Anhang 15 ⁴⁷⁶
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁷⁷
- Anhang 15a ⁴⁷⁸
- Kläger russischer Schiedsverfahren, die Transaktionsverboten unterliegen
- Anhang 15b ⁴⁷⁹
- Verbot von Transaktionen mit gewissen Banken oder Organisationen, die den Zweck der Sanktionen untergraben ⁴⁸⁰
- Anhang 15c ⁴⁸¹
- Häfen, Schleusen und Flughäfen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁸²
- Anhang 16 ⁴⁸³
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ⁴⁸⁴
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ⁴⁸⁵
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ⁴⁸⁶
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ⁴⁸⁸
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ⁴⁸⁹
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- Anhang 22 ⁴⁹⁰
- Anhang 23 ⁴⁹¹
- Güter für die Stärkung der Industrie ⁴⁹²
- Anhang 23a ⁴⁹³
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ⁴⁹⁴
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ⁴⁹⁵
- Russische Medien ⁴⁹⁶
- Anhang 26 ⁴⁹⁷
- Gold
- Anhang 27 ⁴⁹⁸
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ⁴⁹⁹
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ⁵⁰⁰
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ⁵⁰¹
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ⁵⁰²
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ⁵⁰³
- Güter mit hoher Priorität ⁵⁰⁴
- Anhang 32 ⁵⁰⁵
- Software für die Unternehmensführung, für Industriedesign und Fertigung sowie für den Banken- und Finanzsektor
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 3. Software für den Banken- und Finanzsektor
- Anhang 33 ⁵⁰⁶
- Schiffe, die Restriktionen unterliegen ⁵⁰⁷
- Anhang 34 ⁵⁰⁸
- Liste der Länder, nach denen Güter zum Einbau geliefert werden dürfen
- Anhang 35 ⁵⁰⁹
- Luftfahrtunternehmen, die Restriktionen unterliegen ⁵¹⁰
- Anhang 36 ⁵¹¹
- Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, in die der Russian Direct Investment Fund erhebliche Investitionen getätigt hat ⁵¹²
- Anhang 37 ⁵¹³
- Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Russian Direct Investment Fund erbringen ⁵¹⁴