BBl 2025 2138
CH - Bundesblatt

Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel
vom 9. Juli 2025
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
gestützt auf Artikel 38 der Verordnung vom 12. Mai 2010 ¹ über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels,
verfügt:
Streichung wegen unerfüllter Anforderungen
Gemäss Artikel 38 Absatz 2 der PSMV werden die unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel, die im Ausland zugelassen sind, aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen, weil sie die Anforderungen nach Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a der PSMV nicht mehr erfüllen.
Frist für das Inverkehrbringen der vorhandenen Lagerbestände
Die Frist für das Inverkehrbringen der Lagerbestände der oben aufgeführten Pflanzenschutzmittel endet am 28. Februar 2026.
Aufbrauchfrist
Die Aufbrauchfrist für die oben aufgeführten Pflanzenschutzmittel endet am 28. Februar 2027.
¹ SR 916.161
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die Beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
9. Juli 2025 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

Anhang

Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

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Trinexapac-ethyl 175 Schweizerische Zulassungsnummer: D-6797 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 007005-00/017 Bewilligungsinhaber: Bernbeck LLP Frist für das Inverkehrbringen: 28. Februar 2026 Frist für das Aufbrauchen: 28. Februar 2027
Trinex 175 Schweizerische Zulassungsnummer: D-6798 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 007005-00/018 Bewilligungsinhaber: Bernbeck LLP Frist für das Inverkehrbringen: 28. Februar 2026 Frist für das Aufbrauchen: 28. Februar 2027
Trimaxx Schweizerische Zulassungsnummer: F-7043 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2140082 Bewilligungsinhaber: Nufarm SAS Frist für das Inverkehrbringen: 28. Februar 2026 Frist für das Aufbrauchen: 28. Februar 2027
Trimaxx Schweizerische Zulassungsnummer: I-7042 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 16191 Bewilligungsinhaber: Nufarm Italia S.R.L. Frist für das Inverkehrbringen: 28. Februar 2026 Frist für das Aufbrauchen: 28. Februar 2027
Calma Schweizerische Zulassungsnummer: D-7337 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 007005-00 Bewilligungsinhaber: Nufarm Deutschland GmbH Frist für das Inverkehrbringen: 28. Februar 2026 Frist für das Aufbrauchen: 28. Februar 2027
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