BBl 2025 2398
CH - Bundesblatt

Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel
vom 14. August 2025
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen,
gestützt auf Artikel 38 der Verordnung vom 12. Mai 2010 ¹ über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV) und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels,
verfügt:
Streichung wegen unerfüllter Anforderungen
Gemäss Artikel 38 Absatz 2 der PSMV werden die unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel, die im Ausland zugelassen sind, aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel gestrichen, weil sie die Anforderungen nach Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a der PSMV nicht mehr erfüllen.
Frist für das Inverkehrbringen der vorhandenen Lagerbestände
Die Frist für das Inverkehrbringen der Lagerbestände der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel endet am 1. Juli 2026
Aufbrauchfrist
Die Aufbrauchfrist für die unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel endet am 1. Januar 2027
¹ SR 916.161
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die Beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
14. August 2025 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss

Anhang

Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

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Movento Schweizerische Zulassungsnummer: D-7255 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: 008007-00/006 Bewilligungsinhaber: STAR Agro Handels GmbH Frist für das Inverkehrbringen: 1. Juli 2026 Frist für das Aufbrauchen: 1. Januar 2027
Movento Schweizerische Zulassungsnummer: F-5564 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2110086 Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience S.A. Frist für das Inverkehrbringen: 1. Juli 2026 Frist für das Aufbrauchen: 1. Januar 2027
Movento Gold Schweizerische Zulassungsnummer: I-6470 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 016822 Bewilligungsinhaber: Bayer CropScience S.r.l. Frist für das Inverkehrbringen: 1. Juli 2026 Frist für das Aufbrauchen: 1. Januar 2027
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Allgemeinverfügung betreffend die Streichung von Pflanzenschutzmitteln aus der Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel
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