Verordnung der FINMA über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser
1. Kapitel: Gegenstand und Begriffe
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Begriffe
2. Kapitel: Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
1. Abschnitt: Berechnung des Kreditäquivalents
Art. 3 Berechnungsbasis
Art. 4 Verrechnung
Art. 5 Kreditäquivalent
Art. 6 Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten
Art. 7 Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten für Derivatgeschäfte mit Inkongruenz zwischen Netting-Set und Margenausgleich
Art. 8 Aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten auf Stufe Margenvereinbarung
Art. 9 Nettowert der Sicherheiten und Nettowert der marktpreisunabhängigen Sicherheiten
Art. 10 Potenzieller Wertanstieg
2. Abschnitt: Wertaufschlag und skalierter effektiver Nominalwert
Art. 11 Skalierter effektiver Nominalwert als Basis des Wertaufschlags
Art. 12 Risikofaktorkategorien
Art. 13 Angepasster Nominalwert
Art. 14 Maturitätsfaktor
Art. 15 Nachschuss-Risikodauer
Art. 16 Aufsichtsrechtliches Delta
Art. 17 Aufsichtsrechtliche Parameter
Art. 18 Skalierungsfaktor
Art. 19 Spezialfälle
3. Abschnitt: Aggregation der Wertaufschläge
Art. 20 Aggregation auf Stufe des Netting-Sets
Art. 21 Aggregation bei Inkongruenz zwischen Netting-Set und Margenausgleich
Art. 22 Bei Zinsderivaten
Art. 23 Bei Währungsderivaten
Art. 24 Bei Kreditderivaten
Art. 25 Bei Aktienderivaten
Art. 26 Bei Rohstoffderivaten
Art. 27 Bei Basis- und Volatilitätstransaktionen
3. Kapitel: Vereinfachte Ansätze zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
1. Abschnitt: Unwesentliche Derivatpositionen bei Banken der Kategorie 3
Art. 28
2. Abschnitt: Vereinfachter Standardansatz
Art. 29 Kreditäquivalente
Art. 30 Wertaufschlag
Art. 31 Maturitätsfaktor
Art. 32 Aufsichtsrechtliches Delta
Art. 33 Skalierungsfaktor und angepasster Nominalwert
Art. 34 Wertaufschläge von Netting-Sets
Art. 35 Aufsichtsrechtliche Parameter
3. Abschnitt: Marktwertansatz
Art. 36 Kreditäquivalent
Art. 37 Kategorisierung der Derivate aufgrund der Basiswerte
Art. 38 Wertaufschlag
Art. 39 Sätze für den Wertaufschlag
Art. 40 Netto-Wertaufschlag
4. Kapitel: EPE-Modellansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten und Wertpapierfinanzierungsgeschäften
Art. 41
5. Kapitel: Kombination der Ansätze zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
Art. 42
6. Kapitel: Ansätze für die Risikogewichtung von Positionen innerhalb der Positionsklasse für Anteile an verwalteten kollektiven Vermögen
1. Abschnitt: Pro-Rata-Zuteilung und maximales Risikogewicht
Art. 43
2. Abschnitt: Look-Through- Ansatz
Art. 44 Voraussetzungen
Art. 45 Risikogewichtung
3. Abschnitt: Mandatsbasierter Ansatz
Art. 46 Voraussetzungen
Art. 47 Nach Risiko gewichtete Positionen des VKV
Art. 48 Nach Risiko gewichtete Bilanzpositionen des VKV
Art. 49 Nach Risiko gewichtete Positionen für Ausserbilanzgeschäfte und für Derivate des VKV
Art. 50 Nach Risiko gewichtete Kreditäquivalente für das Gegenpartei-Kreditrisiko aus Derivatpositionen des VKV
4. Abschnitt: Fallback -Ansatz
Art. 51
5. Abschnitt: Vereinfachter Ansatz
Art. 52 Banken, die den vereinfachten Ansatz anwenden können
Art. 53 Voraussetzungen
Art. 54 Risikogewichtung
6. Abschnitt: Von VKV gehaltene Anteile an anderen VKV
Art. 55
7. Kapitel: Verbriefungspositionen
Art. 56 Anwendbarkeit der Basler Mindeststandards
Art. 57 Voraussetzungen für die Anwendung des auf externen Ratings basierenden Ansatzes
Art. 58 Einbezug von Prüfgesellschaft und FINMA
Art. 59 Behandlung erneut tranchierter Verbriefungen
8. Kapitel: Risikomindernde Massnahmen
1. Abschnitt: Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen
Art. 60 Eigenmittelanforderungen
Art. 61 Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung
Art. 62 Aufteilung nach Laufzeiten
Art. 63 Berücksichtigung aller zustehenden Zahlungen
Art. 64 Laufzeitinkongruenzen
Art. 65 Allgemeine Voraussetzungen
2. Abschnitt: Zusätzliche Voraussetzungen für die Verrechnung
Art. 66
3. Abschnitt: Zusätzliche Voraussetzungen für Garantien
Art. 67 Anerkannte Gegenparteien
Art. 68 Anerkannte Garantien
4. Abschnitt: Zusätzliche Voraussetzungen für Kreditderivate
Art. 69 Anerkannte Gegenparteien
Art. 70 Anerkannte Kreditderivate
Art. 71 Übereinstimmung von absichernder und abzusichernder Forderung
Art. 72 Anforderungen an den Vertrag
Art. 73 Total-Return-Swaps
Art. 74 Kreditderivate mit und ohne Barausgleich
Art. 75 Laufzeit
5. Abschnitt: Berechnung der Risikominderung bei Garantien und Kreditderivaten
Art. 76 Berechnung der Risikominderung
Art. 77 Reduktion der Risikominderung bei Währungsinkongruenz
6. Abschnitt: Spezialfälle
Art. 78 Credit-Linked-Notes
Art. 79 Interne Absicherungsgeschäfte
Art. 80 Lebensversicherungspolicen
Art. 81 Bürgschaften und Exportrisikogarantien des Bundes
Art. 82 Mindesteigenmittel für die Bank als Sicherungsgeber
7. Abschnitt: Finanzielle Sicherheiten
Art. 83 Qualitative Anforderungen
Art. 84 Zulässigkeit der Ansätze
8. Abschnitt: Einfacher Ansatz für die Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
Art. 85 Finanzielle Sicherheiten
Art. 86 Risikogewicht
Art. 87 Spezifische Risikogewichte
Art. 88 Wesentliche Marktteilnehmer
Art. 89 Qualifizierte Repo- und repoähnliche Geschäfte
Art. 90 Unbesicherter Teil bei Repo- und repoähnlichen Geschäften
Art. 91 Als Sicherheiten anerkannte verpfändete Vorsorgevermögen
9. Abschnitt: Umfassender Ansatz für die Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten
Art. 92 Finanzielle Sicherheiten
Art. 93 Zusätzliche anerkannte Sicherheiten für Repo- oder repoähnliche Geschäfte im Handelsbuch
Art. 94 Standard-Sicherheitsabschläge
Art. 95 Anpassung der Sicherheitsabschläge
Art. 96 Mindesthaltedauer
Art. 97 Nach Risiko zu gewichtende Positionen
Art. 98 Als Sicherheiten anerkannte verpfändete Vorsorgevermögen
Art. 99 Ausgeliehene oder als Sicherheit gestellte Wertpapiere
Art. 100 Berücksichtigung von Verrechnungsvereinbarungen
Art. 101 Repo- und repoähnliche Geschäfte in Franken
Art. 102 Value-at-Risk- Modellansatz: Bewilligungspflicht
Art. 103 Value-at-Risk- Modellansatz: Positionen nach Risikominderung
9. Kapitel: Positionsklassen und Risikogewichtung nach dem SA-BIZ
Art. 104 Ausgefallene Positionen
Art. 105 Sorgfaltsprüfung bei der Verwendung externer Ratings
Art. 106 Multilaterale Entwicklungsbanken
Art. 107 Vereinfachte Risikogewichtung bei Banken der Kategorie 3: unwesentliche Positionen
Art. 108 Anforderungen an hochwertige Projektfinanzierungen
Art. 109 Grundpfandgesicherte Positionen: Belehnungswert des Grundpfands
Art. 110 Grundpfandgesicherte Positionen: Risikogewichtung
Art. 111 Grundpfandgesicherte Positionen: Tragbarkeit
10. Kapitel: Auf internen Ratings basierender Ansatz
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 112 Anwendbarkeit der Basler Mindeststandards
Art. 113 Verweise auf den Standardansatz
Art. 114 Umrechnungskurs
Art. 115 Bewilligungsvoraussetzungen
Art. 116 Änderung von Bewilligungsvoraussetzungen
Art. 117 Einführung und Anwendungsbereich des IRB
Art. 118 IRB-Stresstests
2. Abschnitt: Positionsklassen
Art. 119 Zuordnung zu den Positionsklassen
Art. 120 Positionsklasse Unternehmen und Unterpositionsklasse hochvolatiler Renditeobjektfinanzierungen
Art. 121 Positionsklasse Zentralregierungen, Zentralbanken und supranationale Organisationen
Art. 122 Positionsklasse Banken
Art. 123 Positionsklasse Retail
Art. 124 Unterpositionsklassen der Positionsklasse Retail
3. Abschnitt: Risikogewichtung
Art. 125 Unternehmen
Art. 126 Spezialfinanzierungen
Art. 127 Instrumente mit Beteiligungscharakter und VKV-Anteile
Art. 128 Angekaufte Forderungen
4. Abschnitt: Nachrangige Positionen und Risikominderung
Art. 129 Nachrangige Positionen
Art. 130 Sicherheitsabschläge auf Repo- und repoähnlichen Geschäften
Art. 131 Anerkannte physische Sicherheiten nach dem F-IRB
Art. 132 Anerkannte Sicherungsgeber bei Garantien und Kreditderivaten nach dem F-IRB
5. Abschnitt: Laufzeitabhängige Anpassung der Risikogewichte
Art. 133 Allgemein
Art. 134 Für kurzfristige Positionen
6. Abschnitt: Erwarteter Verlust, Wertberichtigungen und Risikoquantifizierung
Art. 135 Erwarteter Verlust und Wertberichtigungen
Art. 136 Mindestanforderungen an die Risikoquantifizierung
11. Kapitel: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Clearing‑Mitgliedern und Clearing-Kunden im Zusammenhang mit Handelsgeschäften
1. Abschnitt: Begriffe
Art. 137 Handelsgeschäfte einer zentralen Gegenpartei mit einer anderen zentralen Gegenpartei
Art. 138 Mehrstufige Kundenbeziehung
Art. 139 Ersteinschusszahlung
Art. 140 Nachschusszahlung
Art. 141 Ausfallfonds
2. Abschnitt: Operative Anforderungen im Fall von Positionen gegenüber einer zentralen Gegenpartei
Art. 142
3. Abschnitt: Mindesteigenmittel im Fall von Positionen eines Clearing-Mitglieds gegenüber einer qualifizierten zentralen Gegenpartei
Art. 143 Verlust des Status als qualifizierte zentrale Gegenpartei
Art. 144 Berechnung der Positionen aus Handelsgeschäften
Art. 145 Risikogewichtung für Positionen aus Handelsgeschäften
Art. 146 Getrennte Beiträge an den Ausfallfonds
4. Abschnitt: Positionen eines Clearing-Mitglieds gegenüber Clearing-Kunden und umgekehrt
Art. 147 Positionen eines Clearing-Mitglieds gegenüber Clearing-Kunden
Art. 148 Mindesthaltedauer
Art. 149 Sicherheiten
Art. 150 Positionen einer Bank, die sie als Clearing-Kunde eines Clearing‑Mitglieds hält
Art. 151 Geschäfte mit börsengehandelten Derivaten mit bilateraler Verrechnungsvereinbarung
5. Abschnitt: Gestellte Sicherheiten im Rahmen von Handelsgeschäften mit einer qualifizierten zentralen Gegenpartei
Art. 152 Berechnung der Mindesteigenmittel
Art. 153 Risikogewichtung
6. Abschnitt: Zusätzliche Eigenmittel
Art. 154
12. Kapitel: CVA-Risiko
Art. 155 Mindesteigenmittel
Art. 156 Verwendung interner Ratings beim Basisansatz für das CVA-Risiko
13. Kapitel: Inkrafttreten
Art. 157
Anhang 1 ¹³
Standardansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
1 Berechnung des Kreditäquivalents
EAD |
Kreditäquivalent (Exposure at Default) |
RC |
aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (Replacement Costs) |
PFE |
potenzieller Wertanstieg (Potential Future Exposure) |
2 Berechnung der aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten bei Derivatgeschäften ohne Margenausgleich
RC |
aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (Replacement Costs) |
V |
aktueller positiver oder negativer Netto-Marktwert (Value) aller Derivatkontrakte im Netting-Set nach Berücksichtigung von Bewertungsanpassungen nach Rechnungslegung und von Bewertungsanpassungen nach Artikel 5b Absatz 3 ERV, ausgenommen Kreditbewertungsanpassungen aufgrund des Risikos eines Ausfalls der Gegenpartei (Credit Valuation Adjustment nach Art. 48 Abs. 3 ERV) oder aufgrund des eigenen Kreditrisikos (Debit Valuation Adjustment) |
CN |
Nettowert der Sicherheiten (Net Collateral Value) |
3 Berechnung der aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten bei Derivatgeschäften mit Margenausgleich
RC |
aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (Replacement Costs) |
V |
aktueller positiver oder negativer Netto-Marktwert (Value) aller Derivatkontrakte im Netting-Set nach Berücksichtigung von Bewertungsanpassungen nach Rechnungslegung und von Bewertungsanpassungen nach Artikel 5b Absatz 3 ERV, ausgenommen Kreditbewertungsanpassungen aufgrund des Risikos eines Ausfalls der Gegenpartei (Credit Valuation Adjustment nach Art. 48 Abs. 3 ERV) oder aufgrund des eigenen Kreditrisikos (Debit Valuation Adjustment) |
CN |
Nettowert der Sicherheiten (Net Collateral Value) |
TH |
Schwellenwert (Threshold) der Margenvereinbarungen |
MTA |
Mindesttransferbetrag der Margenvereinbarungen |
NICA |
Nettowert der marktpreisunabhängigen Sicherheiten (Net Independent Collateral Amount) |
4 Berechnung der aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten auf Stufe Margenvereinbarung, bei positivem Nettowert der Sicherheiten
RC |
aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (Replacement Costs) |
CN |
Nettowert der Sicherheiten (Net Collateral Value) |
VN |
Netto-Marktwert (Net Value) der Derivatkontrakte des Netting-Sets N nach Berücksichtigung von Bewertungsanpassungen nach Rechnungslegung und von Bewertungsanpassungen nach Artikel 5b Absatz 3 ERV, ausgenommen Kreditbewertungsanpassungen aufgrund des Risikos eines Ausfalls der Gegenpartei (Credit Valuation Adjustment nach Art. 48 Abs. 3 ERV) oder aufgrund des eigenen Kreditrisikos (Debit Valuation Adjustment) |
5 Berechnung der aufsichtsrechtlichen Wiederbeschaffungskosten auf Stufe Margenvereinbarung, bei negativem Nettowert der Sicherheiten
RC |
aufsichtsrechtliche Wiederbeschaffungskosten (Replacement Costs) |
CN |
Nettowert der Sicherheiten (Net Collateral Value) |
VN |
Netto-Marktwert (Net Value) der Derivatkontrakte des Netting-Sets N nach Berücksichtigung von Bewertungsanpassungen nach Rechnungslegung und von Bewertungsanpassungen nach Artikel 5b Absatz 3 ERV, ausgenommen Kreditbewertungsanpassungen aufgrund des Risikos eines Ausfalls der Gegenpartei (Credit Valuation Adjustment nach Art. 48 Abs. 3 ERV) oder aufgrund des eigenen Kreditrisikos (Debit Valuation Adjustment) |
6 Berechnung des positiven oder negativen Nettowerts der Sicherheiten
CN |
Nettowert der Sicherheiten (Net Collateral Value) |
Hc e He |
Sicherheitsabschläge (Haircuts) nach den Artikeln 15, 94 und 95 in Verbindung mit Artikel 64 und Anhang 3 Ziffer 1 für die erhaltenen beziehungsweise die gestellten Sicherheiten |
C |
gegenwärtiger Wert aller erhaltenen Sicherheiten (Collateral) |
E |
gegenwärtiger Wert aller gestellten Sicherheiten (Exposure) |
7 Multiplikator zur Berechnung des potenziellen Wertanstiegs
exp() |
Exponentialfunktion |
V |
aktueller positiver oder negativer Netto-Marktwert (Value) aller Derivatkontrakte im Netting-Set nach Berücksichtigung von Bewertungsanpassungen nach Rechnungslegung und von Bewertungsanpassungen nach Artikel 5b Absatz 3 ERV, ausgenommen Kreditbewertungsanpassungen aufgrund des Risikos eines Ausfalls der Gegenpartei (Credit Valuation Adjustment nach Art. 48 Abs. 3 ERV) oder aufgrund des eigenen Kreditrisikos (Debit Valuation Adjustment) |
CN |
Nettowert der Sicherheiten (Net Collateral Value) |
S |
aggregierter Wertaufschlag für das Netting-Set |
8 Aggregierter Multiplikator zur Berechnung des potenziellen Wertanstiegs auf Stufe Margenvereinbarung
exp() |
Exponentialfunktion |
VN |
Netto-Marktwert (Net Value) der Derivatkontrakte des Netting-Sets N nach Berücksichtigung von Bewertungsanpassungen nach Rechnungslegung und von Bewertungsanpassungen nach Artikel 5b Absatz 3 ERV, ausgenommen Kreditbewertungsanpassungen aufgrund des Risikos eines Ausfalls der Gegenpartei (Credit Valuation Adjustment nach Art. 48 Abs. 3 ERV) oder aufgrund des eigenen Kreditrisikos (Debit Valuation Adjustment) |
CN |
Nettowert der Sicherheiten (Net Collateral Value) |
SN |
aggregierter Wertaufschlag für das Netting-Sets N |
9 Aufsichtsrechtliche Duration
SD |
aufsichtsrechtliche Duration |
S |
Startzeit; entspricht der Zeitdauer in Jahren bis zum Start des Zeitabschnitts, auf den sich das Derivatgeschäft bezieht |
E |
Endzeit; entspricht der Zeitdauer in Jahren bis zum Ende des Zeitabschnitts, auf den sich das Derivatgeschäft bezieht |
1 Jahr |
Es ist die nach den geltenden Marktkonventionen übliche Anzahl Geschäftstage pro Jahr anzuwenden. |
10 Maturitätsfaktor für Derivate ohne Margenausgleich
MF |
Maturitätsfaktor |
M |
Maturität (Maturity); entspricht dem grösseren Wert aus zehn Geschäftstagen und der Restlaufzeit des Derivats, ausgedrückt in Jahren nach den geltenden Marktkonventionen für die Anzahl Geschäftstage pro Jahr |
11 Maturitätsfaktor für Derivate mit Margenausgleich
MPOR |
Nachschuss-Risikodauer (Margin Period of Risk) |
1 Jahr |
Es ist die nach den geltenden Marktkonventionen übliche Anzahl Geschäftstage pro Jahr anzuwenden. |
12 Aufsichtsrechtliches Delta für Optionen
Gekaufte Option |
Verkaufte Option |
|
---|---|---|
Call-Option |
||
Put-Option |
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] |
kumulative Verteilungsfunktion der Standard-Normalverteilung |
ln(…) |
natürliche Logarithmusfunktion |
K |
Ausübungspreis der Option (Strike) |
P |
Marktwert des Basiswerts oder im Fall von asiatischen Optionen der momentane Betrag desjenigen Mittelwerts, der dem Auszahlungsprofil zugrunde liegt. Bei Zinsoptionen in Währungen mit negativen Marktzinsen oder bei Kontrakten mit negativen Ausübungszinsen ist P durch [Bild bitte in Originalquelle ansehen] und K durch [Bild bitte in Originalquelle ansehen] zu ersetzen, wobei [Bild bitte in Originalquelle ansehen] > 0 und [Bild bitte in Originalquelle ansehen]. Für alle Zinsoptionen in derselben Währung hat [Bild bitte in Originalquelle ansehen] denselben Wert oder ist optionsspezifisch zu berechnen als [Bild bitte in Originalquelle ansehen]. |
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] |
Volatilität nach Ziffer 15 |
T |
Restlaufzeit in Jahren bis zum vertraglich spätesten Ausübungszeitpunkt der Option (Time to Maturity) |
13 Aufsichtsrechtliches Delta für CDO-Tranchen mit der Bank als Sicherungsnehmer
A |
Anknüpfungspunkt (Attachment Point) der CDO-Tranche mit Kreditschutz |
D |
Ablösungspunkt (Detachment Point) der CDO-Tranche mit Kreditschutz |
14 Aufsichtsrechtliches Delta für CDO-Tranchen mit der Bank als Sicherungsgeber
A |
Anknüpfungspunkt (Attachment Point) der CDO-Tranche mit Kreditschutz |
D |
Ablösungspunkt (Detachment Point) der CDO-Tranche mit Kreditschutz |
15 Skalierungsfaktoren, Korrelationen und Volatilitäten pro Basiswert
Basiswert |
Skalierungs- |
Korrelation |
Volatilität |
||
---|---|---|---|---|---|
Zinsen |
0,50 |
50 |
|||
Währungen |
4,00 |
15 |
|||
Kreditderivate |
Referenz-schuldner |
AAA–AA |
0,38 |
50 |
100 |
A |
0,42 |
50 |
100 |
||
BBB |
0,54 |
50 |
100 |
||
BB |
1,06 |
50 |
100 |
||
B |
1,60 |
50 |
100 |
||
CCC |
6,00 |
50 |
100 |
||
Ohne Rating |
1,06 |
50 |
100 |
||
Index |
AAA–BBB |
0,38 |
80 |
80 |
|
übrige |
1,06 |
80 |
80 |
||
Aktien |
Einzeltitel |
32 |
50 |
120 |
|
Index |
20 |
80 |
75 |
||
Rohstoffe |
Elektrizität |
40 |
40 |
150 |
|
Alle anderen |
18 |
40 |
70 |
16 Partielle Verrechnung der laufzeitbandspezifischen SEN 1 , SEN 2 und SEN 3 bei Zinsderivaten
17 Partielle Verrechnung der SEN bei Kreditderivaten
18 Partielle Verrechnung der SEN bei Aktienderivaten
19 Partielle Verrechnung der SEN bei Rohstoffderivaten
Anhang 2
Marktwertansatz zur Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten
1 Berechnung des Kreditäquivalents für Netting-Sets
EAD |
Kreditäquivalent (Exposure at Default) |
WBW |
Netto-Wiederbeschaffungswert der Derivate |
EA |
nach dem umfassenden Ansatz angepasster Wert der gestellten Sicherheiten (Adjusted Exposure) |
CA |
nach dem umfassenden Ansatz angepasster Wert der erhaltenen Sicherheiten (Adjusted Value of Collateral) |
Addon |
Netto-Wertaufschlag für Netting-Sets nach Artikel 40 |
2 Sätze für den Wertaufschlag
Basiswert des Derivats |
Satz für den Wertaufschlag in Prozent, nach Restlaufzeit |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Derivate ohne täglichen Margenausgleich |
Derivate mit täglichem Margenausgleich |
||||||
≤ 1 Jahr |
> 1 Jahr und |
> 5 Jahre |
≤ 1 Jahr |
> 1 Jahr und |
> 5 Jahre |
||
2.1 |
Zinsen |
0,3 |
1,8 |
5,3 |
0,1 |
0,5 |
1,6 |
2.2 |
Währungen und Gold |
3,5 |
4,0 |
4,0 |
1,2 |
1,2 |
1,2 |
2.3 |
Aktien |
27,7 |
32,0 |
32,0 |
9,6 |
9,6 |
9,6 |
2.4 |
Edelmetalle, ohne Gold |
15,6 |
18,0 |
18,0 |
5,4 |
5,4 |
5,4 |
2.5 |
Übrige Rohstoffe |
15,6 |
18,0 |
18,0 |
5,4 |
5,4 |
5,4 |
2.6 |
Kreditderivate mit Referenzforderung der Kategorie «Zentralregierungen und Zentralbanken» oder «qualifizierte Zinsinstrumente» nach Anhang 5 ERV |
0,3 |
2,0 |
5,7 |
0,1 |
0,6 |
1,7 |
2.7 |
Kreditderivate mit Referenzforderung der Kategorie «Übrige» nach Anhang 5 ERV |
1,0 |
5,8 |
16,9 |
0,4 |
1,7 |
5,1 |
3 Berechnung des Netto-Wertaufschlags
NWA |
Netto-Wertaufschlag |
SWA |
Summe der nach Artikel 38 pro Derivat berechneten Wertaufschläge |
WBW |
Netto-Wiederbeschaffungswert der Derivate |
SWBp |
Summe der positiven Wiederbeschaffungswerte |
Anhang 3
Risikomindernde Massnahmen
1 Absicherung einer Position im Fall einer Laufzeitinkongruenz
Pa |
Wert der um die Laufzeitinkongruenz angepassten Absicherung (Value of the Credit Protection Adjusted for Maturity Mismatch) |
P |
Wert der Absicherung, angepasst um allfällige Sicherheitsabschläge (Credit Protection Amount Adjusted for any Haircuts) |
T |
der kleinere Wert aus fünf Jahren und der Restlaufzeit der Position, ausgedrückt in Jahren |
t |
der kleinere Wert aus T und der Restlaufzeit der Absicherung, ausgedrückt in Jahren |
2 Nach Risiko zu gewichtende Positionen nach Risikominderung nach dem umfassenden Ansatz
E* |
Position nach Risikominderung durch finanzielle Sicherheiten (Adjusted Exposure) |
E |
gegenwärtiger Forderungsbetrag (Exposure) |
He |
Sicherheitsabschlag (Haircut) für die Forderung nach den Artikeln 94–96 |
C |
gegenwärtiger Wert der erhaltenen Sicherheit (Collateral), angepasst nach Artikel 64 bei Laufzeitinkongruenzen |
Hc |
Sicherheitsabschlag (Haircut) für die erhaltene Sicherheit nach den Artikeln 94–96 |
Hfx |
Sicherheitsabschlag (Haircut) für Währungsinkongruenz zwischen Forderung und Sicherheit |
3 Absicherung einer Position bei Währungsinkongruenz
Ga |
angepasster Nominalwert der Absicherung, nach Berücksichtigung der Währungsinkongruenz (Adjusted Nominal Amount of the Credit Protection) |
G |
Nominalwert der Absicherung (Nominal Amount of the Credit Protection) |
Hfx |
Sicherheitsabschlag (Haircut) bei Währungsinkongruenz von Position und Absicherung; bei einer Haltedauer von zehn Geschäftstagen, täglicher Marktbewertung und täglicher Nachschusspflicht gilt ein Sicherheitsabschlag von 8 Prozent; in den anderen Fällen ist der Sicherheitsabschlag nach Artikel 95 anzupassen. |
4 Standard-Sicherheitsabschläge nach dem umfassenden Ansatz
Anerkannte Sicherheiten nach Artikel 85 |
Restlaufzeit |
Zentralregierungen, Zentralbanken |
Andere |
Verbriefungspositionen |
|
---|---|---|---|---|---|
4.1 |
Schuldverschreibungen der Ratingklassen 1 und 2 nach Anhang 2 ERV sowie kurzfristige Schuldverschreibungen der Klasse 1 nach Artikel 64a Absatz 2 ERV |
≤ 1 Jahr > 1 Jahr, ≤ 3 Jahre > 3 Jahre, ≤ 5 Jahre > 5 Jahre, ≤ 10 Jahre > 10 Jahre |
0,5 % 2 % 4 % |
1 % 3 % 4 % 6 % 12 % |
2 % 8 % 16 % |
4.2 |
Schuldverschreibungen der Ratingklassen 3 und 4 nach Anhang 2 ERV, kurzfristige Schuldverschreibungen der Klassen 2 und 3 nach Artikel 64a Absatz 2 ERV sowie Bankschuldverschreibungen ohne Rating nach Artikel 85 Absatz 2 Buchstabe c, einschliesslich Treuhandanlagen bei einer anderen Bank |
≤ 1 Jahr > 1 Jahr, ≤ 3 Jahre > 3 Jahre, ≤ 5 Jahre > 5 Jahre, ≤ 10 Jahre > 10 Jahre |
1 % 3 % 6 % |
2 % 4 % 6 % 12 % 20 % |
4 % 12 % 24 % |
4.3 |
Schuldverschreibungen der Ratingklasse 5 nach Anhang 2 ERV |
Alle |
15 % |
Nicht anerkannt |
Nicht anerkannt |
4.4 |
Aktieninstrumente, die in einem der Hauptindizes nach Anhang 4 enthalten sind, einschliesslich Wandelanleihen, und Gold |
20 % |
|||
4.5 |
Andere, an einer etablierten Börse kotierte Aktien, einschliesslich Wandelanleihen, und übrige Sicherheiten |
30 % |
|||
4.6 |
Effektenfonds/UCITS |
Höchster Standard-Sicherheitsabschlag, der auf ein Wertpapier anzuwenden ist, in das der Fonds investieren darf, oder gewichteter Durchschnitt der Standard-Sicherheitsabschläge für die vom Fonds gehaltenen Instrumente, falls die Bank den Look-Through-Ansatz nach Artikel 59a Absatz 1 Buchstabe a ERV anwenden könnte. |
|||
4.7 |
Barsicherheit in derselben Währung, einschliesslich Kassenobligationen oder vergleichbare Instrumente, die von der kreditgebenden Bank emittiert wurden, sowie Treuhandanlagen bei der kreditgebenden oder bei einer anderen Bank |
0 % |
5 Standard-Sicherheitsabschlag bei einem Korb von Aktiven
ai |
wertmässiger Anteil des i-ten Aktivums am Gesamtwert des Korbs |
Hi |
auf das Aktivum anwendbare Standard-Sicherheitsabschlag (Haircut) |
6 Anpassung der Sicherheitsabschläge
6.1 Bei anerkannten Sicherheiten nach den Artikeln 92 und 93
H10 |
Standard-Sicherheitsabschlag (Haircut) für das Instrument |
NR |
Anzahl Geschäftstage zwischen den Nachschusspflichten für Kapitalmarkttransaktionen beziehungsweise den Neubewertungen für Kredite unter Verwendung von Sicherheiten |
TM |
Mindesthaltedauer für die betrachtete Transaktion |
6.2 Bei anerkannten verpfändeten Vorsorgevermögen nach Artikel 98
H20 |
Sicherheitsabschlag (Haircut) für das Vorsorgevermögen |
NR |
Anzahl Geschäftstage zwischen den Neubewertungen der Sicherheiten |
7 Berücksichtigung von Verrechnungsvereinbarungen
E* |
Positionswert des Netting-Sets nach Risikominderung |
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] |
gegenwärtiger Forderungsbetrag aller im Rahmen der Verrechnungsvereinbarung der Gegenpartei geliehenen Gelder sowie geliehenen oder mit Rückkaufsvereinbarung verkauften oder anderweitig zur Verfügung gestellten Wertpapiere |
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] |
gegenwärtiger Wert aller im Rahmen der Verrechnungsvereinbarung von der Gegenpartei geborgten Gelder sowie geborgten oder mit Rückverkaufsvereinbarung verkauften oder anderweitig als Sicherheit gehaltenen Wertpapiere |
n |
Anzahl Wertpapiertitel im Netting-Set ohne Zählung von solchen Titeln, deren Positionswert Es kleiner als 10 Prozent des grössten Positionswerts [Bild bitte in Originalquelle ansehen] ist |
Ef |
absoluter Betrag der Nettoposition in der Währung f, die nicht Abwicklungswährung ist |
Hf |
Sicherheitsabschlag (Haircut) bei Währungsinkongruenz für die Währung f |
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] |
Nettoforderung |
[Bild bitte in Originalquelle ansehen] |
Bruttoforderung |
8 Sicherheitsabschläge für anerkannte Vorsorgevermögen
Vermögensart |
Sicherheitsabschlag |
||
---|---|---|---|
Säule 2 |
|||
8.1 |
Pensionskassenguthaben, Freizügigkeitskonti |
0 % |
|
8.2 |
Freizügigkeitsstiftungen mit Fondslösungen |
40 % |
|
Säule 3a |
|||
8.3 |
Kontoguthaben einer Stiftung bei der kreditgebenden Bank |
0 % |
|
8.4 |
Kontoguthaben einer Stiftung nicht bei der kreditgebenden Bank |
20 % |
|
8.5 |
Fondslösung bei Stiftungen |
40 % |
|
8.6 |
Versicherungspolicen: Rückkaufswert bei Fondslösung |
40 % |
|
8.7 |
Versicherungspolicen: Rückkaufswert bei anderen als Fondslösung |
20 % |
Anhang 4
Hauptindizes
Index |
Land / Region |
---|---|
AEX |
Niederlande |
Austrian Traded Index |
Österreich |
BEL 20 |
Belgien |
CETOP20 |
Zentraleuropa |
CNX 100 |
Indien |
CSI 300 Index |
China |
EGX 30 |
Ägypten |
FTSE 350 |
Vereinigtes Königreich |
FTSE All World Europe |
Europa |
FTSE All-World Index |
Weltweit |
FTSE Bursa Malaysia KLCI |
Malaysia |
FTSE MIB |
Italien |
FTSE Nasdaq Dubai UAE 20 Index |
Vereinigte Arabische Emirate |
FTSE RAFI Emerging Index |
Schwellenländer |
FTSE Straits Times Index |
Singapur |
FTSE/JSE Capped Top 40 |
Südafrika |
FTSE/JSE Industrial 25 |
Südafrika |
Hang Seng Index |
Hongkong |
Hang Seng Mainland 100 Index |
Hongkong |
HDAX |
Deutschland |
IBEX 35 |
Spanien |
IBOVESPA |
Brasilien |
ISEQ 20 |
Irland |
KOSPI 100 |
Südkorea |
MSCI ACWI Index |
Weltweit |
MSCI EM 50 |
Schwellenländer |
MSCI Russia Index |
Russland |
NASDAQ-100 |
USA |
Nikkei 300 |
Japan |
NYSE ARCA China Index |
China |
OBX |
Norwegen |
OMX Copenhagen 25 |
Dänemark |
OMX Helsinki 25 |
Finnland |
OMXS60 |
Schweden |
Qatar Exchange General Index |
Katar |
S&P 500 |
USA |
S&P BSE 100 |
Indien |
S&P Latin America 40 |
Lateinamerika |
S&P/ASX 100 |
Australien |
S&P/BMV IPC |
Mexiko |
S&P/NZX 10 |
Neuseeland |
S&P/TSX 60 |
Kanada |
SBF 120 |
Frankreich |
SET 50 |
Thailand |
SMI Expanded |
Schweiz |
STOXX Asia/Pacific 600 |
Asien/Pazifik |
STOXX Europe 600 |
Europa |
TOPIX Mid 400 |
Japan |
TSEC Taiwan 50 |
Taiwan |
WIG20 |
Polen |
Anhang 5
Multilaterale Entwicklungsbanken
Anhang 6
IRB: Berechnung der Korrelation R für die Risikogewichtung von Unternehmen
R |
Korrelation |
S |
Jahresumsatz (Sales), ausgedrückt in Franken |
PD |
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) |