Internationales Übereinkommen Nr. 18 über die Entschädigung aus Anlass von Berufskr... (0.832.21)
Internationales Übereinkommen Nr. 18 über die Entschädigung aus Anlass von Berufskr... (0.832.21)
Internationales Übereinkommen Nr. 18 über die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten
Art. 1
Art. 2
der Erkrankungen und Giftstoffe: | der entsprechenden Gewerbe | |
Vergiftungen durch Blei, dessen | Behandlung bleihaltiger Erze, einschliesslich bleihaltiger Rückstände | |
Herstellung von Gegenständen aus Herstellung von Bleiverbindungen. Herstellung und Ausbesserung elektrischer Akkumulatoren. Zubereitung und Verwendung | ||
Polieren mit Bleispänen oder bleihaltigen Stoffen. Anstreicharbeiten, bei denen bleihaltige Streichmittel, Kitte oder Farben zubereitet oder gebraucht werden. | ||
Vergiftungen durch Quecksilber, | Behandlung von quecksilberhaltigen Mineralien. Zubereitung der Rohstoffe für die Hutmacherei. | |
Ansteckung durch Milzbrand. | Arbeiten bei milzbrandverseuchten |