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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee (772.310)

CH - SZ

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee (772.310)

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee

(Vom 2. Juli 1969) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 beschliesst: I. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone Luzern, Schwyz und Zug über die Fischerei im Zugersee 3 bei. II. Nach dem Inkrafttreten dieses Konkordates ist das Konkordat vom 28. Mai
1925 betreffend die Fischerei im Zugersee aufgehoben. III. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. IV. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 GS 15-646.
2 SRSZ 100.000.
3 SRSZ 772.310.1.
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