Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hoc... (574.310)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hoc... (574.310)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
(Vom 19. November 2008) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom
23. Oktober 1898,
2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspe-
zialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufge- nommen. 3
1 GS 22-41.
2 SRSZ 100.000.
3 Am 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt (Abl 2009 98).