Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nordwest- und I... (250.210)
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    Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen

    (Vom 14. Februar 2007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordats, beschliesst:

    1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat der Kantone der Nordwest– und

    Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 5. Mai
    2006 bei.

    2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

    3. Dieser Beschluss wird dem fakultativ en Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

    Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen. 3
    1 GS 21-113.
    2 SRSZ 100.000.
    3 Inkrafttreten am 1. Januar 2008 (Abl 2007 2190).
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