Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk
Linthwerk
1 (Vom 25. April 2001/11. September 2002) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwi-
schen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linth- werk 3 (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstex- tes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 4 in die Gesetzsamm- lung aufgenommen.
1 Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.
2 SRSZ 100.000.
3 SRSZ 453.120.1.
4 Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650) in Kraft getreten.
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