Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über d... (573.110)
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über d... (573.110)
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel
SRSZ 31.1.2000 1 über die Kontrolle der Heilmittel 1 (Vom 26. Oktober 1972) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1.
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel vom 3. Juni 1971 3 bei.
2.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkraft- treten 4 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 16-188.
2 SRSZ 100.000.
3 SRSZ 573.110.1
4