Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur interkantonalen Überei... (312.610)
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur interkantonalen Übereinkunft betreffend den Viehhandel

(Vom 25. Januar 1944) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die Verordnung des Bundesrates über seuchenpolizeiliche Mass- nahmen im Viehhandel , vom 12. Oktober 1943, beschliesst:

§ 1

Der Kanton Schwyz tritt der interkantonalen Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943 2 bei.

§ 2

Die Einnahmen aus dem Viehhandel dienen zur Bekämpfung der Tierseuchen.

§ 3

Der Regierungsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur interkan- tonalen Übereinkunft betreffend die Ausübung des Viehhandels, vom 19. Sep- tember 1941, nebst den Revisionen vom 23. Dezember 1941 und 12. Dezem- ber 1942, 3 wird aufgehoben.

§ 4

Dieser Kantonsratsbeschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1944 in Kraft. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 GS 12-350.
2 GS 12-351.
3 GS 12-183, 267.
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