Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
(Vom 28. Juni 2001) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Be- richt und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch-
schule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei. 2
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufge- nommen.
1 Abl 2001 1068.
2 SRSZ 631.230.1.
3
1. September 2001 (Abl 2001 1436).
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