Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die Gew... (232.230)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die Gew... (232.230)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
SRSZ 31.1.2000 1 die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen 1 (Vom 11. September 1975) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1.
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen, vom 9. November 1974, 3 bei.
2.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Beitritts des Kantons Schwyz zum Konkordat.
3.
Dieser Beschluss wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 16-696.
2 GS 3-161.
3 SRSZ 232.230.1.