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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination (611.110)

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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination (611.110)

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination

(Vom 22. April 1971) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die §§ 31 Abs. 1 und 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht- nahme in einen Bericht des Regierungsrates, auf Antrag einer Spezialkom- mission, beschliesst:

1. Der Kanton Schwyz tritt dem interkantonalen Konkordat über die Schulkoor-

dination bei, wie es von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 29. Oktober 1970 beschlossen wurde. 3

2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der

Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 16-45.
2 GS 3-161.
3 GS 16-46.
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