Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über Errichtung und Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
(Vom 24. November 2004) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die §§ 40 und 42 der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text des Konkordates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über Errichtung und Betrieb einer
Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung auf genommen.
1 Abl 2004 2013.
2 SRSZ 100.000.
3 Am 13. Januar 2005 in Kraft getreten (Abl 2005 147).
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