Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum geänderten Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone
(Vom 17. November 1999/19. November 2008) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung, 2 auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt dem geänderten Konkordat betreffend das Laborato-
rium der Urkantone bei.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultat iven Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten 3 in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 22-38.
2 SRSZ 100.000.
3 1. Januar 2009 (Abl 2009 66).
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