Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur geänderten Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
(Vom 29. Juni 2006) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, 2 nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der geänderten Ver- einbarung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der geänderten Interkantonalen Vereinbarung über
die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bei, wie sie von der Gesund- heitsdirektorenkonferenz am 19. Mai 2005 sowie von der Erziehungsdirekto- renkonferenz am 16. Juni 2005 beschlossen wurde.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultat iven Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufge- nommen. 3
1 SRSZ 620.110.
2 SRSZ 100.000
3 1. November 2006 (Abl 2006 1902)
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