Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons Schwyz am Kapital der Schwei... (320.110)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons Schwyz am Kapital der Schweizerischen Nationalbank

(Vom 25. Juni 1906) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

1.

Der Kanton Schwyz beteiligt sich bei Zeichnung des Grundkapitals für die Schweizerische Nationalbank durch seine Fonds mit Fr. 114 000.-, nämlich für den Brandkassafonds mit Fr. 30 000.- für den Landwirtschaftsfonds mit Fr. 7 000.- für den Viehkassafonds mit Fr. 70 000.- für den Invalidenfonds mit Fr. 7 000.- Fr. 114 000.-

2.

Die weitergehende, dem Kanton Schwyz vorbehaltene Quote von Fr. 220 000.- wird der Kantonalbank Schwyz in der Meinung zur Übernahme überlassen, dass es dem Kantonsrat zusteht, jederzeit auf eine Voranzeige von drei Monaten das der Bank überlassene Aktienkapital ganz oder teilweise zum Zeichnungspreise plus Dividendenvergütung zurückzukaufen.

3.

Der Regierungsrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.
1 GS 5-308.
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