Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (IFHV) ab 2005
(Vom 18. Mai 2004) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf die §§ 42 und 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung, nach Ei n- sicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinba- rung, beschliesst:
1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung bei,
wie sie von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am
12. Juni 2003 b eschlossen wurde.
2. Der Regier ungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amt s- blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung auf ge- nommen. Im Namen des Kantonsrates Der Präsident: Stephan Betschart Die Protokollführerin: Margrit Gschwend
1 SRSZ 631. 110.
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