BBl 2024 1207
CH - Bundesblatt

Allgemeinverfügung des BLV vom 2. April 2024 betreffend die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen - vorläufig ausgesetzte Rechtswirksamkeit

Allgemeinverfügung des BLV vom 2. April 2024 betreffend die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen - vorläufig ausgesetzte Rechtswirksamkeit
vom 31. Mai 2024
1. Am 2. April 2024 erliess das BLV gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 ¹ über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln die Allgemeinverfügung betreffend die Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln in besonderen Fällen ² . Mehrere Pflanzenschutzmittel wurden, befristet bis zum 31. Oktober 2024, für einen beschränkten Einsatz zur Bekämpfung von Wanzen (Baum-, Frucht- und Weichwanzen) in diversen Kulturen der Anwendungsgebiete Beerenbau, Gemüsebau und Obstbau zugelassen. Einer allfälligen Beschwerde gegen die Allgemeinverfügung wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.
2. Gegen die Zulassung der Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581), Barritus Rex (W 6581-2), Oryx Pro (W 6581-3) und Pistol (W 6581-4) wurde eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Beschwerdeführenden beantragten, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederherzustellen.
3. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Zwischenverfügung vom 29. Mai 2024 die aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zulassung der Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581), Barritus Rex (W 6581-2), Oryx Pro (W 6581-3) und Pistol (W 6581-4) wiederhergestellt. Die aufschiebende Wirkung gilt bei Allgemeinverfügungen gegenüber allen Verfügungsadressaten.
4. Die Allgemeinverfügung entfaltet damit keine Rechtswirkungen in Bezug auf die Zulassung der Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581), Barritus Rex (W 6581-2), Oryx Pro (W 6581-3) und Pistol (W 6581-4) bis die Rechtswirksamkeit wiederum im Bundesblatt publiziert wird. Die Zulassung der weiteren in der Allgemeinverfügung aufgeführten Pflanzenschutzmittel ist dagegen in Rechtskraft erwachsen.
31. Mai 2024 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Hans Wyss
¹ SR 916.161
² BBl 2024 734
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