Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
                            Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Mai 2024 ² ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹   SR  101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²   BBl  2024  1201
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹ Der Staatsvertrag vom 17. Mai 2024 ³  zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ² Der Bundesrat wird ermächtigt, den Staatsvertrag zu ratifizieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ³   BBl  2024  1205
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 1, 2 und 3 BV).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Entwurf)