BBl 2024 1126
CH - Bundesblatt

Parlamentarische Initiative Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 22. März 2024 Stellungnahme des Bundesrates

Parlamentarische Initiative Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 22. März 2024 Stellungnahme des Bundesrates
vom 15. Mai 2024
Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 22. März 2024 ¹ betreffend die parlamentarische Initiative 21.463 «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
15. Mai 2024 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Stellungnahme
¹ BBl 2024 971

1 Ausgangslage

Die parlamentarische Initiative 21.463 «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» von Ständerat Daniel Fässler wurde am 17. Juni 2021 eingereicht. Sie verlangt eine Änderung des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 ² (WaG), damit für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz zwischen den beteiligten Organisationen beziehungsweise Branchen auf nationaler oder regionaler Ebene Richtpreise vereinbart werden können. In Artikel 8 a des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 ³ (LwG) besteht für landwirtschaftliche Produkte seit 2004 eine vergleichbare Regelung.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) stimmte der von ihr erarbeiteten Vorlage am 31. August 2023 zu und schickte sie vom 28. September 2023 bis am 11. Januar 2024 in die Vernehmlassung. Insgesamt sind 60 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. 49 Vernehmlassungsteilnehmende sind mit der Vorlage einverstanden, 9 lehnen sie ab: 18 Kantone begrüssen die Vorlage, 4 sind damit nicht einverstanden. Alle teilnehmenden politischen Parteien (SVP, FDP, SP und die Grüne) sind mit der Vorlage einverstanden. Von den 8 Dachverbänden stimmen 7 Verbände der Vorlage zu, ein Verband lehnt sie ab. Von den 18 kantonalen Verbänden wird die Vorlage mehrheitlich begrüsst, ein Verband lehnt sie ab. Auch 2 Umweltschutzorganisationen lehnen die Vorlage ab. Von 3 weiteren Organisationen aus den weiteren interessierten Kreisen stimmt eine Organisation der Vorlage zu, und 2 lehnen sie ab, darunter auch die Wettbewerbskommission (WEKO).
Die UREK-S beschloss, den Vorentwurf nach der Vernehmlassung unverändert zu belassen. Am 8. April 2024 unterbreitete sie ihren Bericht vom 22. März 2024 dem Bundesrat zur Stellungnahme.
² SR 921.0
³ SR 910.1

2 Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das von der parlamentarischen Initiative verfolgte Bestreben, Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern zu ermöglichen. Der Bund hat nach Artikel 77 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV) ⁴ die Kompetenz zur Förderung von Massnahmen zur Erhaltung des Waldes. Gestützt darauf hat er mit den Artikeln 34 a und 34 b sowie Artikel 41 a WaG bereits Bestimmungen erlassen, die der Förderung der Holzverwendung dienen. Im Rahmen von Artikel 77 BV sind auch weitere Massnahmen im Bereich der Förderung der Holzwirtschaft möglich, solange diese nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen.
Die Absicht der vorliegenden parlamentarischen Initiative weist verschiedene Synergien mit den Zielen der Waldpolitik und der Ressourcenpolitik Holz des Bundes auf (Waldpolitik 2020; Waldpolitik. Ziele und Massnahmen 2021-2024; Ressourcenpolitik Holz 2030). Der Bundesrat verfolgt dabei das Hauptziel, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherzustellen sowie günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft zu schaffen. Mit der vorgeschlagenen Regelung können im WaG verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Bundesrat erachtet dabei die eigenverantwortliche Umsetzung durch die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer als sinnvoll. Dem Bund und den Kantonen kommt dabei keine Aufgabe zu.
Aus Sicht des Bundesrates ist es nachvollziehbar, dass die am Holzmarkt beteiligten Organisationen ermächtigt werden sollen, Richtpreise im Sinne von Empfehlungen für Rohholz vereinbaren und veröffentlichen zu können, ohne dabei das Risiko eines kartellrechtlichen Verfahrens auf sich nehmen zu müssen. Die Regelung schafft positive Rahmenbedingungen für die rund 250 000 Schweizer Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen und besonders für jene, die nicht professionell organisiert sind. Durch die Veröffentlichung von Richtpreisen als Empfehlung kann ein marktgerechteres Angebots- und Nachfrageverhalten erwartet werden. Dies hat indirekte positive Effekte, da der Holzverkauf einen wesentlichen Beitrag an die Finanzierung der Waldbewirtschaftung und Waldpflege und damit die Sicherstellung aller Waldfunktionen leistet. Die Veröffentlichung von Richtpreisen soll aus Sicht des Bundesrates nicht strukturerhaltend wirken. Daher soll die Waldwirtschaft gleichzeitig die laufenden Massnahmen zur Optimierung der Strukturen und Prozesse weiterführen.
Richtpreise sind im Sinne des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 1995 ⁵ grundsätzlich nicht erwünscht. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass die Vorlage sicherstellt, dass durch die Veröffentlichung der genannten Richtpreise keine kartellrechtlich unzulässige Beseitigung des Wettbewerbs entsteht. Einzelne Unternehmen können nicht zur Einhaltung der Preise gezwungen werden, und es dürfen keine Richtpreise für Konsumentenpreise festgelegt werden. Bei dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Vorlage auf Artikel 77 Absatz 3 BV abgestützt werden kann. Hingegen erachtet der Bundesrat die im Bericht der Kommission erwähnte allfällige Abstützung der genannten Massnahmen auf Artikel 103 BV in Verbindung mit Artikel 94 Absatz 4 BV im vorliegenden Fall nicht als einschlägig.
⁴ SR 101
⁵ SR 251

3 Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Entwurf der UREK-S.
Bundesrecht
Parlamentarische Initiative. Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern. Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 22. März 2024. Stellungnahme des Bundesrates
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