Bezeichnung technischer Normen für elektrische Niederspannungserzeugnisse gestützt auf die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
Bezeichnung technischer Normen für elektrische Niederspannungserzeugnisse gestützt auf die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
1. Ausgangslage
1.1.
Das Bundesamt für Energie (BFE) ist nach Artikel 7 der Verordnung vom 25. November 2015 ¹
über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) befugt, im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an elektrische Niederspannungserzeugnisse zu konkretisieren. Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.
1.2.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/35/EU ² im Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 ³ technische Normen bezeichnet. Dieser Durchführungsbeschluss wurde durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1198, Abl. L vom 23.4.2024, geändert.
2. Bezeichnung
2.1.
Das BFE bezeichnet hiermit im Einvernehmen mit dem SECO die technischen Normen, die gemäss den Veröffentlichungen der EU nach Ziffer 1.2. bezeichnet sind.
2.2.
Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst nicht deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen.
3. Ersetzung früherer Bezeichnung
Diese Bezeichnung ersetzt die Bezeichnung vom 11. Januar 2024 ⁴ .
4. Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquellen
4.1.
Die bezeichneten Normen können wie folgt eingesehen oder bezogen werden:
a.
kostenlose Einsicht und Bezug gegen Bezahlung bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Sulzerallee 70, 8404 Winterthur (www.snv.ch, Telefon: 052 224 54 54);
b.
Bezug gegen Bezahlung bei Electrosuisse, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf (www.electrosuisse.ch, Telefon: 058 595 11 11).
4.2.
Eine konsolidierte Liste der bezeichneten technischen Normen ist auf der Website der Europäischen Kommission ⁵ zu finden. Diese Liste ist rein informativer Natur und entfaltet keine Rechtswirkung.
5. Entsprechung mit den grundlegenden Anforderungen
Die bezeichneten technischen Normen ermöglichen die Umsetzung der grundlegenden Anforderungen des Artikels 5 NEV, welcher Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU entspricht.
15. Mai 2024 | Bundesamt für Energie: Benoît Revaz, Direktor |
Bundesrecht
Bezeichnung technischer Normen für elektrische Niederspannungserzeugnisse gestützt auf die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
Feedback