Bundesbeschluss über die Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung
                            Bundesbeschluss über die Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom …
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung ¹  sowie auf Artikel 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 ²  über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods,  nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. Mai 2024 ³ ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹    SR  101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ²    SR  979.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ³    BBl  2024  1284
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 1  Quotenerhöhung des Internationalen Währungsfonds
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹ Die mit der Resolution des Gouverneursrates des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 15. Dezember 2023 verabschiedete Quotenerhöhung wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ² Der Bundesrat wird ermächtigt, dem IWF die Zustimmung der Schweiz zur Quotenerhöhung zu notifizieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 2  Reduktion der Kreditmittel der Neuen Kreditvereinbarungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ¹ Die Reduktion der Kreditmittel der Neuen Kreditvereinbarungen (NKV), die der Gouverneursrat des IWF mit seiner Resolution vom 15. Dezember 2023 beschlossen hat und der die NKV-Teilnehmer am 30. Januar 2024 im Grundsatz zugestimmt haben, wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ² Der Bundesrat wird ermächtigt, dem IWF die Zustimmung der Schweiz zur Reduktion der Kreditmittel der NKV zu notifizieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 3       Inkraftsetzung von Quotenerhöhung und Reduktion der NKV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Quotenerhöhung und die Reduktion der Kreditmittel der NKV werden zusammen und gleichzeitig in Kraft gesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 4       Referendum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesrecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bundesbeschluss über die Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung (Entwurf)